Die Jugendämter in Stadt und Landkreis Rosenheim haben im vergangenen Jahr einiges zu tun gehabt: Ingesamt 87-mal mussten sie aktiv werden, weil das Wohl von Kindern in akuter Gefahr war. Zum Vergleich: Im Landkreis Traunstein waren es nur 57 Fälle, im Landkreis Ebersberg gerade einmal 7. Kindeswohlgefährdung liegt immer dann vor, wenn das das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern gravierende Beeinträchtigungen erleidet. Inbegriffen sind aber auch die alleinreisenden minderjährigen Flüchtlinge.
Viel zu tun für Jugendämter
- Details