Nach der Hundeattacke an der Innflutmulde in Rosenheim Ende Juni, hat der Besitzer die Frist Ende der vergangenen Woche genutzt und beim Ordnungsamt der Stadt Stellung bezogen. Wie bei der Polizei hat er auch beim Ordnungsamt abgestritten, das sein Hund den kleineren Artgenossen tot gebissen hat.
Die Verantwortlichen hat das allerdings wenig überzeugt. Wie der stellvertretende Sprecher der Stadt Christian Schwalm sagte, werde voraussichtlich noch in dieser Woche der Bescheid an den Hundesbesitzer raus gehen. Darin wird die Leinen- und Maulkorbpflicht für das betroffene Tier angeordnet. Nach Eingang des Schreibens hat der Hundebesitzer vier Wochen Zeit dagegen vor zu gehen. Einzige Möglichkeit den Bescheid abzuwenden, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht in München. Das Tier des Mannes soll Ende Juni einen kleineren Artgenossen in der Innflutmulde regelrecht zerfetzt haben. Auch der Besitzer des toten Tieres wurde verletzt, als er dazwischen ging. Hier ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft.