Die Mittagsruhe wird in der Stadt Rosenheim weiter hochgehalten. Eine neue Hausarbeits- und Musiklärmverordnung ist jetzt in Kraft getreten. Zwischen 12 und 14 Uhr gilt die absolute Mittagsruhe, hier dürfen Bürger keine lauten Arbeiten erledigen. Unter der Woche gilt die Regel außerdem von 19 bis 8 Uhr und am Samstag von 18 Uhr an. An Feiertagen und am Sonntag ist Rasenmähen, Hämmern und co. überhaupt nicht erlaubt. Instrumente und laute Musik sind von 22 bis 7 Uhr verboten. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe.