Ein umstrittener Abschleppdienst sorgt zurzeit bei einem Fast-Food-Restaurant in Irschenberg für Unmut. Falschparker werden abgeschleppt und erst nach Eingang einer Zahlung wird ihnen der Standort des Autos verraten.
Auf Facebook beschwerten sich viele Geschädigte über das Vorgehen der Firma. Das ist aber grundsätzlich legal, solange das geforderte Geld nicht zu hoch ist. Die Kosten reichen von 150 bis 350 Euro. Der Rosenheimer Rechtsanwalt und Spezialist für Zivilrecht Marc Herzog sagte uns im Interview, dass Geschädigte unter Vorbehalt zahlen und sich die Zahlung quittieren lassen sollten. Eine weitere Möglichkeit ist, 150 bis 200 Euro beim Amtsgericht zu hinterlegen und mit dem Belegungsschein zu versuchen, das Auto zu bekommen. Wenn zusätzlich noch weitere Zahlungen, für beispielsweise das Herausgeben des Ortes, an dem das Auto steht, verlangt werden, dann besteht laut Polizei der Verdacht der Nötigung. Solche Fälle muss dann die Staatsanwaltschaft klären.