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Waldbrandgefahr - offenes Feuer verboten

Im Landkreis Rosenheim ist ab sofort offenes Feuer strengstens verboten. Grund ist die aktuelle hohe Waldbrandgefahr. Laut Waldbrandindexkarte besteht im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufe 4, also hohe Waldbrandgefahr, auf den Bergen sogar Gefahrenstufe 5 von 5. In Absprache mit dem Forstamt Rosenheim ist deshalb ein Verbot für das Anzünden von Daxen und sonstigen pflanzlichen Abfällen erlassen worden. Das Verbot gilt bis einschließlich Samstag. Für Sonntag ist laut Wetterbericht Regen angekündigt, der das Brandrisiko wieder senken soll.

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