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Marco G. sofort bewußtlos

Justiz

Am ersten Prozesstag am Landgericht Traunstein wegen Körperverletzung mit Todesfolge des Bad Aiblingers Marco G. stand am Montag die Aussage eines Gerichtsmediziners im Vordergrund. Demnach muss der 25 jährige Angeklagte seinem Opfer einen harten Handkantenschlag verpasst haben. Wie der Mediziner vermutet, war der Bad Aiblinger bereits durch den Schlag bewusstlos. Die tödlichen Verletzungen müssen sich durch den Sturz auf den Boden ereignet haben.

Das Opfer hatte zum Zeitpunkt der Tat 1,6 Promille Alkohol im Blut, das ergab die Obduktion. Am Vormittag schilderten der Angeklagte und Zeugen den Vorfall unterschiedlich. Die Auswertung von Bildern einer Überwachungskamera brachte keine weiteren Aufschlüsse über den Hergang der Tat. Der Prozess wird am 7.April fortgesetzt. Dann soll auch ein Urteil fallen.


 

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