Das Amtsgericht Rosenheim hat zwei Männer wegen Körperverletzung jetzt zu neun beziehungsweise sieben Monate auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Zahlung von 2400 Euro vereinbart. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden auf einer Party nach dem Wasserburger Frühlingsfest ohne ersichtlichen Grund mehrere Besucher aufgemischt und zum Teil erheblich verletzt haben. Der Vorfall ereignete sich im Mai vergangenen Jahres. Ein Wasserburger erlitt mehrere Frakturen des Nasenbeins, ein Schleudertrauma, eine Prellung des Jochbeins und eine Gehirnerschütterung. Die beiden Angeklagten räumten durch ihre Verteidiger die Tat zwar ein, machten aber keine weitern Angaben. Beide waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert.
Schlägerei nach Frühlingsfest - Urteil gefallen
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