Drei Jahre und drei Monate Gefängnis, das Urteil im Prozeß um den Tod von Marco G. ist gefallen. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Damit blieb das Gericht ein Jahr und sieben Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, allerdings auch ein Jahr und drei Monate über der Forderung der Verteidigung. Der Richter erklärte, wenn es eine Provokation mit der Mittelfingergeste gegeben habe, so sei diese kein Grund derartig zuzuschlagen. Allerdings sagte er weiter, man habe nicht über einen brutalen Schläger geurteilt, sondern über einen geständigen, reumütigen und einsichtigen Mann. Aus diesem Grund drei Jahre und drei Monate Haft, so der Richter wörtlich.