Ein früherer Angestellter der Staatsanwaltschaft Traunstein ist heute Vormittag wegen Unterlassung zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Ebbser über eineinhalb Jahre hinweg höhere Nebeneinkünfte hatte als angegeben.
Der 44 Jährige muss jetzt die 20 000 Euro in monatlichen Raten zu je 400 Euro abbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.