Im Fall der Vorwürfe der groben Behandlung von Kindern gegen die Barbara Strell Kindertagesstätte in Kolbermoor sind Dokumente aufgetaucht, die weitere Frage aufwerfen. So sollten die Eltern der Kita-Kinder einen Haftungsausschluss, der unserem Sender vorliegt, unterschreiben. Dieser soll auf einem Elternnachmittag von der Leitung geschrieben worden und den Eltern zur Unterzeichnung vorgelegt worden sein. Datiert ist er auf den 10. Dezember 2013, also noch vor den Spiegelrecherchen.
Der Haftungsausschluß im Wortlaut:
"Hiermit erklären wir uns einverstanden, dass trotz der Vorwürfe gegen das Personal, die hier im Raum stehen, wir Eltern unsere Kinder weiterhin vom vertrauten, bisherigen Personal betreuen lassen wollen. Wir sprechen die Trägerschaft in diesem Sachverhalt von jeglicher Haftung frei."
Vom Landratsamt Rosenheim heißt es, das Schreiben sei rechtlich nicht haltbar, man sei außerdem der Meinung, das Schreiben sei von Eltern an Eltern. Andere Quellen behaupten, dies sei erst im Nachhinein so verkauft worden. 14 Eltern unterschrieben den Haftunsgausschluss.