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Verurteilung wegen Totschlags gefordert

festnahme handschellen

Im Mordprozeß gegen einen 65 jährigen Priener hat die Staatsanwaltschaft eine 14 jährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Der Staatsanwalt begründete seine Forderung damit, dass der Angeklagte seine Freundin zunächst auf den Flur verfolgte, dann auf sie von hinten einstach, um sie anschließend zurück in die Wohnung zu ziehen. Dort habe er weitere elf Mal auf sie eingestochen. Die Verteidigung setzte in ihrem Plädoyer die Strafe vier Jahre niedriger an, da das Geständnis des Mannes in die Entscheidung mit einfließen müsse. Der Nebenkläger ersuchte das Gericht, den 65 jährigen wegen Mordes zu verurteilen. Sollte das Gericht die Mordmerkmale nicht anerkennen, dann zu 15 Jahren wegen Totschlags.

 

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