Die Verzögerung der Evakuierung wegen der Bombenentschärfung am Mittwoch wird für die Auslöser keine weiteren Konsequenzen haben. Weder gegen die randalierenden Jugendlichen noch gegen diejenigen, die ihre Wohnung nicht verlassen wollten, musste unmittelbarer Zwang angewendet werden. Auch eine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen der Verzögerung werde es nicht geben, so der Leiter der Polizeiinspektion Rosenheim, Dr. Walter Buggisch.
Ihm sei keine Handhabe bekannt. Allerdings habe man in einigen Fällen die rechtliche Grundlage gehabt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, man habe aber die Situationen kommunikativ lösen können. Wie es seitens der Stadt hieß, werde bei einer Evakuierung in sehr elementare, grundgesetzlich geschützte Rechte wie z.B. persönliche Selbstbestimmung und die Unverletzbarkeit der Wohnung eingegriffen. Dass Betroffene sich hier im Einzelfall uneinsichtig zeigen würden, sei ärgerlich, an ein solches Verhalten jedoch Rechtsfolgen knüpfen zu wollen, sei problematisch.