In Stephanskirchen soll jetzt die Geschäftsordnung geändert werden. Damit könnte in Zukunft jeder Bürger Beauftragter für einen der vier Bereiche Senioren, Jugend, Heimatpflege oder Behinderte werden, sagte Bürgermeister Rainer Auer. Dafür wolle man in der Gemeinde nun den rechtlichen Rahmen schaffen. Bereits im Vorfeld habe man gemerkt, dass das Interesse daran in der Gemeinde sehr groß sei, so Auer. Jeder Bürger könne sich dann zur Wahl stellen. Gewählt wird im Gemeinderat in einer geheimen Abstimmung. Neben dem Beauftragten, soll dann auch noch ein Stellvertreter gewählt werden.
Geschäftsordnung ändern
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