Die Inn-Asphalt Mischwerke GmbH und das Landratsamt Rosenheim streiten erneut vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stimmte dem Antrag des Landratsamtes auf Zulassung der Berufung zu.
In der Begründung heißt es: die Rechtssache weist besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf, ließ das Landratsamt heute verlauten. Gemeint sind damit zum einen die technischen Möglichkeiten - zum anderen der Nutzen einer dauerhaften Messung von Gesamtkohlenstoff bei Asphaltmischanlagen. Wie berichtet hatten die Asphaltwerke in Nussdorf erfolgreich gegen eine Immissionsrechtliche Anordnung des Landratsamtes geklagt. Vor der Umstellung von Heizöl auf Braunkohlestaub hatten die Beamten kontinuierliche Messungen gefordert. Wann die Berufungsverhandlung stattfindet ist noch unklar.