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Bewährungsstrafe für Vergewaltigung

Wegen Vergewaltigung der Tochter seiner Lebensgefährtin ist ein 52-Jähriger jetzt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus, berichtet das OVB in seiner heutigen Ausgabe.

Das Rosenheimer Amtsgericht hatte im vergangenen September bereits eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 52-Jährige im Herbst 2010 die damals 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung im westlichen Landkreis vergewaltigt hat. Der Mann hat die Tat gestanden. Aufgrund der schwierigen Beweislage, da es nur Aussagen von Täter und Opfer gab, bewertete das Gericht das Geständnis hoch. Um dem Angeklagten die Chance zu geben, sein bürgerliches Leben zu erhalten, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der Mann an die heute 21-Jährige eine Wiedergutmachung von 3000 Euro bezahlen.

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