Die Gemeinde Nußdorf hat vor dem Münchner Verwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie das OVB berichtet, wurde die Klage gegen die Umstellung der Befeuerung in der Asphaltmischanlage abgelehnt.
Damit kann die Genehmigung des Landratsamtes zur Umstellung auf Braunkohlestaub jetzt umgesetzt werden. Die Gemeinde hatte befürchtet, dass durch den Braunkohlestaub die Luft zu sehr verschmutzt werden könnte. Sie muss nun die Urteilsbegründung abwarten, um gegebenenfalls am Verwaltungsgerichtshof Berufung zu beantragen. Noch nicht entschieden ist, ob das Landratsamt kontinuierliche Schadstoffmessungen verlangen darf.