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Auch Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück

Sudelfeld Bauarbeiten

Der Ausbau des Skigebiets am Sudelfeld darf weitergehen. Nach dem Bayerischen Verwaltungsgericht hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz die Beschwerde des Deutschen Alpenvereins und Bund Naturschutzes zurückgewiesen. In seiner Begründung führt das Gericht auf, dass das öffentliche Interesse und das Interesse der Bergbahnbetreiberin am Fortschreiten der Baumaßnahmen überwiegen.

Wie berichtet entsteht am Sudelfeld derzeit ein Speicherteich mit einem Fassungsvermögen von mehr als 150 000 Kubikmetern. Damit sollen 250 Schneekanonen betrieben werden. DAV und Bund Naturschutz haben neben der Beschwerde und einem Eilantrag auf sofortigen Baustopp auch eine Klage beim Verwaltungsgericht in München eingereicht. Letztere wurde noch nicht verhandelt.

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