Trotz ersten Niederlagen vor Gericht können der Deutsche Alpenverein und Bund Naturschutz einen Teilerfolg beim Sudelfeldausbau verzeichnen. Wie der DAV in einer Pressemitteilung schreibt, sei der Beschneiungszeitraum verkürzt worden.
Statt 4 ½ Monate dürfe nun nur noch 3 ½ Monate beschneit werden. Wie berichtet ist die Beschwerde gegen den Sudelfeldausbau auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Ziel der Beschwerde war einen sofortigen Baustopp am Sudelfeld zu erwirken. Weitere Rechtsmittel sind in dieser Angelegenheit nun nicht mehr zugelassen. Die grundsätzliche Entscheidung zum Sudelfeldausbau fällt nun in der Hauptverhandlung. Wann diese stattfinden wird, steht jedoch noch nicht fest.