In Stadt und Landkreis Rosenheim darf heute (FR) nur bis 2 Uhr nachts gefeiert werden. Grund dafür ist Allerheiligen morgen. Zwar gilt an sogenannten „Stillen Tagen“ ein Tanzverbot. Das ist aber durch den Bayerischen Landtag im letzten Jahr gelockert worden. Bislang durfte an „Stillen Tagen“ nur bis 24 Uhr gefeiert werden.
Für Allerheiligen an diesem Wochenende gilt konkret: Das Tanzverbot gilt ab morgen (SA) 2 Uhr nachts und endet um 24 Uhr. Halloweenpartys müssen also bis spätestens 2 Uhr beendet sein. Gegen die Öffnung von Schank- und Speiselokalen sei nichts einzuwenden, solange es bei leiser Hintergrundmusik und gemütlicher Unterhaltung bei Essen und Trinken bleibt, heißt es.