Ein Priener muss seine 14 jährige Haftstrafewegen Totschlags antreten. Das Urteil gegen ihn ist jetzt rechtskräftig. Der 65 jährige hatte im August letzten Jahres seine damalige Lebensgefährtin in Prien mit mehreren Messerstichen getötet. Wie rosenheim24 heute schreibt, war er bereits 1985 wegen Mordes an einer früheren Lebensgefährtin zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach dem Urteil im Sommer letzten Jahres hatte der Anwalt des Messerstechers beim Bundesgerichtshof Revision wegen des Vorbehaltes der Sicherungsverwahrung eingelegt. Der BGH konnte aber keine Rechtsfehler feststellen. Damit ist die Strafe rechtskräftig.
Priener muss Haftstrafe antreten
- Details