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Braunkohlestaub unter der Lupe

 

Landratsamt 2

 

Der Rechtsstreit zwischen dem Landratsamt Rosenheim und der Nußdorfer Asphaltmischanlage geht in die nächste Runde. Wie das Landratsamt heute (DI) mitteilt, wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Streitigkeiten annehmen.

Am 18. Dezember beginnt die Verhandlung. Grund für die Streitigkeiten sind kontinuierliche Messungen, welche das Landratsamt von der Anlage in Nußdorf fordert. Wie bereits berichtet soll die Befeuerung der Anlage von Heizöl auf Braunkohlestaub umgestellt werden. Das Landratsamt hatte zugestimmt, mit der Auflage, dass die Gesamtkohlenstoffemissionen kontinuierlich gemessen werden. Dagegen hatte das Unternehmen erfolgreich geklagt. Die Berufung des Landratsamtes ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung zu, dass die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweise. Das Gericht soll unter anderem die Verhältnismäßigkeit kontinuierlicher Messungen klären.

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