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Priener Pistolenschütze - Anwalt will Revision

Der Anwalt des Priener Pistolenschützen will in Revision gehen – damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Mann wurde vom Richter am Landgericht Traunstein zu einer zeitlich unbegrenzten Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Der 39jährige Priener hatte auf offener Straße vier Schüsse auf seine Ex-Freundin und einen unbeteiligten Zeugen abgegeben. Der Zeuge wurde durch einen Schuss in die Brust schwer verletzt.

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