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Doppelmord war keine Straftat

0129 Prozess verzögert sich

Ein Geständnis, aber kein Schuldeingeständnis – so ist der erste Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord an einem Ehepaar in Aschau gestern am Landgericht in Traunstein zu Ende gegangen. Der 58-jährige Angeklagte sah die Morde nicht als Straftat an, sondern habe sich auf Grund eines angedrohten Betreuungsentzuges seiner demenzkranken Mutter dazu gedrängt gefühlt. Während der Verhandlung wurde er mehrfach laut. Diese Stimmungsschwankungen seien auf seine Depression zurück zuführen, sagte sein Anwalt Harald Baumgärtl nach der Verhandlung. Seit seiner frühsten Jugend sei er von depressiven und manischen Phasen geprägt, das sei auch diagnostiziert. Das Verhalten sei ein Teil der Persönlichkeit des Angeklagten. Diese Depressionen ließ der 58-jährige jedoch nicht dauerhaft behandeln. Wie berichtet muss sich, der Mann wegen zweifachen Mordes an dem Rentnerehepaar in Aschau an Pfingsten 2014 sowie einem Raubüberfall im November 2013 in Brannenburg vor Gericht verantworten. Der Prozess wird am 5. Februar in Traunstein fortgesetzt.

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