Für die Rosenheimer Verkehrspolizei gab es an den Osterfeiertagen kaum Probleme. Trotz des teilweise dichten Reiseverkehrs kam es zu keinen größeren Verkehrsbehinderungen. Insgesamt ereigneten sich vier kleinere Unfälle, verletzt wurde dabei niemand.
Lediglich das bestehende LKW-Fahrverbot an den Osterfeiertagen sorgte für einige Strafanzeigen. Viele, vornehmlich aus dem Ausland stammenden LKW-Fahrer konnten keine gültige Ausnahmegenehmigung vorweisen. Sie mussten zusätzlich zur Anzeige ein Bußgeld bezahlen und für die Dauer des Fahrverbots ihren LKW abstellen.