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Mit Nazi-Kunst gehandelt - Urteil wegen Hehlerei

Wegen Kunsthehlerei hat das Amtsgericht Rosenheim jetzt einen 51-jährigen Mann aus dem Raum Wasserburg verurteilt. Die Haftstrafe von acht Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, berichtet das OVB in seiner heutigen (SA)  Ausgabe. Der Händler hatte drei Skulpturen des Nazi-Künstlers Josef Thorak nach eigenen Angaben von einem Unbekannten erworben und zum Kauf angeboten. Die Werke mit einem geschätzten Wert von über 100 000 Euro waren vorher von unbekannten Dieben aus einem Stadel bei Bad Endorf entwendet worden.

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