War Alkohol der Auslöser für den Angriff auf eine 21-jährige Asylpatin und wirkt er eventuell strafmindernd? Die Aussagen am ersten Prozeßtag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen einen Asylbewerber lassen bislang keinen eindeutigen Schluss zu und widersprechen sich zum Teil.
Der Angeklagte sagte, er habe etwa einen Liter alkoholische Getränke zu sich genommen und könne sich an die Tat nicht mehr erinnern. Er wisse nur noch, dass jemand auf ihn zugekommen sei und er sich bedroht gefühlt habe. Das Opfer sagte jedoch, es habe keinen Alkoholgeruch wahrgenommen und der Angeklagte habe es bereits gesehen, als es aus dem Auto ausstieg. Ein Polizist sagte aus, man habe keinen Alkohol oder Drogen am Schlafplatz des Angeklagten gefunden. Während ein Asylbewerber sagte, der Angeklagte habe öfter Alkohol getrunken, erklärten zwei weitere, es habe nie Alkohol gegeben. Zudem wurde eine Zeugin zu möglichen Motiv gehört. Sie sagte, der Angeklagte habe in einer SMS deutlich gemacht, dass er auf der Suche nach einer weißen Frau war. Das Opfer hatte nach eigener Aussage aber unmissverständlich klar gemacht, dass niemals mehr sein könne als reine Hilfe. Der Prozeß wird am Donnerstag in einer Woche fortgesetzt, unter anderem mit einem psychologischen Gutachten.