Im Prozess um den versuchten Mord an einer Wasserburger Asylpatin hat am Landgericht Traunstein hat heute (DO) ein Rechtsmediziner ausgesagt. Geklärt werden sollte, ob der Angeklagte aus Mali zum Tatzeitpunkt im August letzten Jahres über 21 Jahre alt war oder noch das Jugendstrafrecht greift. Das Gericht hatte nach der Aussage des Rechtsmediziners keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte wahrscheinlich um die 30 Jahre alt ist. Aus diesem Grund wird er nicht an die Jugendkammer verwiesen.
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen schloß der Rechtsmediziner, dass der Angeklagte mindestens 21 Jahre, wenn nicht sogar zwischen 25 und 30 Jahre alt ist. Das Gutachten zur Alterbestimmung wurde letzten Freitag angefertigt. Dazu wurden eine radiologische Untersuchung des Schlüsselbeins und des Handwurzelknochens sowie eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt. Der Angeklagte soll seine Asylpatin mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Das Urteil soll noch heute fallen.