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Missbrauchsprozess: Ein Jahr auf Bewährung für 17-jährigen

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Ein Jahr auf Bewährung wegen des Verschaffens und Besitzes von kinderpornographischen Bildern. So lautet das Urteil gegen einen 17-jährigen Halfinger, das heute (Fr) am Traunsteiner Landgericht fiel. Von den zunächst zwölf Anklagepunkten, unter anderem auch wegen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, konnten zuletzt nur vier aufrechterhalten werden.

Die Anklage wegen des Missbrauchs eines damals Neunjährigen wurde wegen nicht glaubwürdiger Aussagen fallengelassen. Die übrigen Fälle von sexuellem Missbrauch eines damals 13-Jährigen, sowie dem Verschaffen und Besitz von Kinderpornografischen Bildern, wurden fallengelassen, da der Angeklagte damals erst 14 Jahre alt war und kurz zuvor aus einem Jugendheim kam. Er sei zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen, zitiert Chiemgau 24 den vorsitzenden Richter Dr. Weidmann. Zusätzlich muss der 17-jährige nun 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, hat drei Jahre Bewährungszeit - von denen er zwei Jahre unter der Beobachtung eines Bewährungshelfers steht - und darf alleine keinen Kontakt zu Personen unter 14 Jahren aufnehmen. Er hoffe, dass dieses Experiment gut gehe, so Dr. Weidmann zum Abschluss.

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