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Diskoschläger muss ins Gefängnis

Ein Jahr und drei Monate Haft – ohne Bewährung. Dieses Urteil ist gestern am Amtsgericht in Traunstein gegen einen 28-jährigen Rosenheimer gefallen. Aufgrund einer Vorstrafe war eine Bewährung nicht mehr möglich. Der Rosenheimer hat im Januar in der Traunsteiner Diskothek „Underground“ grundlos zwei Gäste verletzt. Bei seiner Festnahme hatte er mehrere Polizeibeamte beleidigt und sich nach Kräften gewehrt. Ein Zeuge hat gestern versucht, seinem Freund ein Alibi zu liefern. Nach einer Ermahnung der Richterin ist der Mann aber dann zurückgerudert. Sämtliche andere Zeugen haben den mutmaßlichen Täter wieder erkannt und belastet.

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