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Rosenheimer Tierschutzverein legt Revision gegen Urteil ein

Der Tierschutzverein Rosenheim wird zusammen mit dem Tierschutzverein Cham und dem Deutschen Tierschutzbund ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes anfechten. Das Gericht ist der Auffassung, dass Finder ein aufgefundenes Tier bei der Gemeinde abliefern müssen.

Die Tierschutzverbände befürchten nun, dass sich die Gemeinden weigern, die Kosten für die Tiere zu übernehmen, wenn sie unverletzt direkt bei den Tierheimen abgegeben werden. Denn die Abgabe im Tierheim und das Informieren der Gemeinde reichen nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um eine Kostenerstattung seitens der Kommune zu erfordern. Es könne nicht sein, dass die Gemeinden, die die Tierschutzvereine bei der Betreuung von Fundtieren sowieso schon am langen Arm verhungern lassen, dies noch mit richterlichem Segen tun, begründete der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes die beantragte Revision.

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