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Kein Geld für Mitglied der Rentnergang vom Chiemsee

Der Freistaat Bayern hat die Klage eines Mitglieds der Rentnergang vom Chiemsee abgewiesen. Damit gibt es für den 73-jährigen kein Geld vom Staat.

Er hatte 200.000 Euro Schadenersatz für neun Monate Untersuchungshaft gefordert. Nun ist das Urteil am Landgericht München gefallen. Der 73-Jährige hat behauptet, dass er von Anfang an haftunfähig gewesen sei, da es ihm gesundheitlich sehr schlecht gegangen sei. Der Mann hat ein Herzleiden und Diabetes. Von Seiten des Gerichts hieß es, die Ansprüche seien verjährt und mittlerweile könne nicht mehr geklärt werden, ob der 73-Jährige wirklich haftunfähig war. 2009 hatte der Mann zusammen mit vier anderen einen Finanzmakler aus Speyer entführt und nach Chieming gebracht. Sie haben Geld von ihm erpressen wollen, dass er für sie verzockt hatte. Seine Komplizen sind zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Verfahren gegen ihn war wegen seines gesundheitlichen Zustandes eingestellt worden.

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