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Geld zurück bei falscher Beratung

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Am Landgericht in Traunstein ist jetzt ein Urteil gefallen, das weite Kreise beim Thema Verbraucherschutz ziehen könnte. Ein Rentnerehepaar aus Bad Endorf bekommt Schadenersatz für eine schlechte Anlageberatung – insgesamt über 51.000 Euro. Laut Oberbayerischem Volksblatt hatten die Senioren 2006 in Rosenheim bei einem Deutschlandweit agierender Allfinanzanbieter zwei Verträge über Kapitalanlagen unterschrieben. Zum einen investierten sie 45.000 Euro in einen Fond für ein Containerschiff, weitere 20.000 Euro flossen in den Renditefonds einer britischen Kapitalversicherung. Beide Investitionen waren hoch riskant, Ausschüttungen erfolgten nur sporadisch. Vor Gericht behauptet der Berater die beiden hätten dies gewusst. Das Ehepaar gab allerdings an, sie hätten zur Altersvorsorge nur in Sichere Papiere ohne Risiko investieren wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.              

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