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Vorgaben für Häuslebauer

gstadt

Zwei Jahre hat er sich Zeit gelassen, in seiner jüngsten Sitzung hat der Gstadter Gemeinderat jetzt eine neue Ortsgestaltungssatzung erlassen. Sie regelt, an welche Vorgaben sich Häuslebauer ab sofort halten müssen, sagt Bürgermeister Bernhard Hainz. Man habe eine Bausünde am Ortseingang, ein Gebäude mit Flachdach dazu überhaupt nicht dazu passe. Aus der neuen Satzung habe man darum Flachdächer heraus gestrichen. Diese dürfte es nur noch auf untergeordneten Gebäuden wie Garagen geben. Mit diesen Vorgaben wolle man in Zukunft größere Bausünden verhindern. Unser Dorf soll dörflich bleiben, so Hainz.

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