Der Wasserbeschaffungsverband Frasdorf darf auf dem Grundstück der St. Leonhardsquelle Trinkwasser-Probebohrungen durchführen. Bei einem Termin gestern am Verwaltungsgericht in München gab es eine Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Rosenheimer Landrastsamt. Das hatte angeordnet dass die St. Leonhardsquelle die Probebohrungen dulden müsse. Beim Gerichtstermin gestern einigte man sich darauf die Bohrstelle auf dem Gelände in Frasdorf um etwa drei Meter zu verschieben, schreibt das OVB in seiner heutigen Ausgabe. Die Unternehmerfamilie Abfalter aus Stephanskirchen hatte das Grundstück vor gut zehn Jahren gekauft, um hier Mineralwasser zu gewinnen. Da es sich hier um ein Wasserschutzgebiet handelt, sind gewerbliche Bohrungen verboten, so dass es nie eine Genehmigung vom Landratsamt gab. Bei den Bohrungen des Wasserbeschaffungsverbandes Frasdorf gebe es allerdings ein öffentliches Interesse.
Probebohrungen genehmigt
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