Im Prozess um einen ehemaligen Gastronom aus dem Raum Rosenheim ist an der Wirtschaftskammer am Landgericht München II gestern doch noch kein Urteil gefallen. Stattdessen wurden weitere Verhandlungstermine angesetzt. Dem heute 45jährige wird Veruntreuung von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Damit droht ihm bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe. Der Mann hatte sechs Gastwirtschaften betrieben, darunter den „Goldenen Hirsch“ in Rosenheim, den Landgasthof „Zur Post“ in Kolbermoor und auch das „Bräustübel“ in Maxlrain.
Prozess um ehemaligen Rosenheim Gastwirt geht weiter
- Details