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Bordell über "Brothaus" - Stadt beantragt Berufung

Die Stadt Rosenheim will nach wie vor kein Bordell über dem „Brothaus“ im Aicherpark. Die Stadt möchte deshalb gegen die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts in Berufung gehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung dafür am Abend (MI) grünes Licht gegeben. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang November entschieden, dass es keine Grundlage dafür gebe, das Bordell nicht zu genehmigen, da sich das Haus in einem Gewerbegebiet befinde. Die „kirchliche“ Nutzung durch das „Brothaus“ sei hier die Ausnahme.
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil keine Berufung zugelassen. Deshalb muss die Stadt erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof stellen.

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