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Deserteur droht Abschiebung

Er hat die Flucht vor der US-Army ergriffen und lebt seit dem im Chiemgau: Jetzt droht Andre Shepherd aus Rottau aber die Abschiebung. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bleibt ihm wenig Grund zur Hoffnung auf Asyl in Deutschland. Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee können nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten, heißt es. Den konkreten Fall von Shepherd muss aber das Bayerische Verwaltungsgericht entscheiden. Shepherd war 2007 von seinem US-Stützpunkt in Bayern geflüchtet, um einem weiteren Einsatz im Irak-Krieg zu entgehen. Seinen Asylantrag hatten die deutschen Behörden abgelehnt.

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