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Urteil: Geistig Verwirrter muss in Psychiatrie

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Ein geistig verwirrter 51-jähriger muss nach mehreren Delikten auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Das entschied jetzt (mo) der vorsitzende Richter Erich Fuchs am Landgericht Traunstein. Beim schizomanen und somit schuldunfähigen Täter müsse von einer Gefährdung der Allgemeinheit ausgegangen werden, sollte er seine Medikamente absetzen, so Fuchs. Außerdem sei noch keine vollständige Krankheitseinsicht beim Verurteilten vorhanden,, schreibt Rosenheim24. Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte dieser mutwillig drei Autos beschädigt und in einer Bäckerei die Zeche geprellt. Am gleichen Tag fuhr er noch einen Absperrpfosten um, urinierte am Pfarrhof gegen Heiligenfiguren und Wände und ging mit einem Stein auf einen Autofahrer los. Höhepunkt war eine geplante Amokfahrt auf der A94 gewesen sein. An der Anschlussstelle Neuötting Ost stellte er sein Auto in entgegen gesetzter Richtung mitten in der Auffahrt ab. Laut Zeugen drohte er „jemanden weg zu räumen“ oder „eine Bombe zu zünden“. Auch als die Polizei kam, wehrte er sich nach Kräften und schlug einen Polizisten. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

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