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Blitzer den Stinkefinger gezeigt - Strafazeige

laserhandmessgeraet

Er hat bei einer Radarmessung den Stinkefinger gezeigt und wurde geblitzt. Ein 47-jähriger bekam deshalb wegen Beleidigung eine Strafanzeige und ein Bußgeld von 2.800 Euro aufgebrummt. Dagegen legte er jetzt am Amtsgericht Rosenheim Einspruch ein – und bekam Recht. Er habe lediglich dem Gerät den Mittelfinger gezeigt, nicht den im Polizeiauto sitzenden Beamten, gab der Mann laut OVB an. Nachdem auf dem Blitzerfoto nicht zu beweisen war, dass der Blick des Autofahrers den Polizisten galt und die Scheiben des Einsatzwagens verdunkelt waren, stimmte der Richter zu.

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