Kann eine Gruppierung ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwirken, wenn sie ständig angemeldete Versammlungen absagt? Nach Einschätzung des Rosenheimer Verwaltungsrechtlers Jürgen Liebhart ist dies nicht der Fall. Das Gesetz sehe das Versammlungsrecht als hohes Gut an, dies verwirke man nicht durch Absagen aus welchen Gründen auch immer.
Ob rechtsextreme Parteien keine Versammlungen mehr durchführen dürfen, hänge davon ab, ob sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Dies wiederum liege dann im Ermessen des Bundesverfassungsgerichts. Wie berichtet, will die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ bis ins neue Jahr hinein an jedem Wochenende eine Demo in Rosenheim abhalten. Zwei dieser Demos wurden bereits kurzfristig abgesagt, es wird vermutet, dass die Neonazis der Stadt auf der Nase herumtanzen wollen.
.