Puff und Kirche? Beim Rechtsstreit um ein geplantes Bordell im gleichen Gebäude in dem sich auch die evangelische Freikirche „Brothaus“ im Rosenheimer Aicherpark befindet, hat es nun eine überraschende Wendung gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Ersturteil des Verwaltungsgerichtes in München aufgehoben.
Das hatte dem Bordellbesitzer Recht gegeben, nachdem die Stadt seinen Antrag für ein Bordell in dem Gebäude abgelehnt hatte. Der Verwaltungsgerichthof hob dieses Urteil nun auf und gab der Stadt Recht. Wie der Leiter des Bauordnungsamtes Michael Kettenstock dem OVB sagte, sei die Sache damit aber noch nicht ausgestanden. Das Gericht habe eine Revision zugelassen. Sollte der Bordellbesitzer Rechtsmittel einlegen, würde es zur nächst höheren Distanz, dem Bundesverwaltungsgericht gehen. Wie berichtet, hatte die Stadt den Antrag des Bordellbesitzers mit der Begründung abgelehnt, das sich in direkter Nachbarschaft die Kirche und in Sichtweite eine Moschee befinden. Außerdem müssten Bordellkunden und Kirchgänger den gleichen Eingang benutzen und das sei unzumutbar.