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Sexuelle Belästigung bringt zwei Jahre Freiheitsstrafe

Ein 28-jähriger Syrer ist jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden. Er hatte Ende September im Salinpark eine 44-jährige Frau sexuell bedrängt.

Die beiden hatten sich dort kennengelernt. Die arbeitslose Frau, die laut OVB auch mit Drogen und Psychopharmaka in Berührung kommt und sich regelmäßig im Salinpark aufhält, verstand sich zunächst gut mit dem Syrer. Dieser wertete dies aber als Aufforderung zu erotischen Handlungen, die die Frau zurückwies. Weil er damit nicht umgehen konnte, ohrfeigte der zum Tatzeitpunkt betrunkene Asylbewerber die Frau und warf sie zu Boden. Erst durch ihre Hilferufe kamen Passanten und halfen der Frau. Der 28-jährige zeigte vor Gericht echte Reue und bot an, 5000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Dieses Geld besitze er zwar nicht, er wolle aber nach Anerkennung des Asyls eine Arbeit finden und das Geld dann in Raten abzahlen. Aufgrund des Geständnisses und der Reue wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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