Im Vergewaltigungsprozeß gegen einen Landwirt aus Babensham hat heute ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt. Er sieht keine Notwendigkeit auf psychiatrische Unterbringung des Angeklagten.
Dieser sei zwar einfach gestrickt, aber normal intelligent und es könne keine direkte Störung des Sexualbereichs festgestellt werden, so der Gutachter. Die Anwälte des Angeklagten zweifeln unterdessen die Aussage des Vergewaltigungsopfers an, da sie es selbst für psychiatrisch nicht gesund erachten. Zudem wurde das Auto in Augenschein genommen, in dem der Angeklagte den jungen Mann vergewaltigt haben soll. Eine solche Tat sei bei einer Körpergröße von einem Meter 97 nicht möglich, so die Anwälte des Angeklagten. Der Landwirt war vor Jahren wegen eines Sexualdelikts gegen einen 16-jährigen zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, seine Familie will davon nichts gewusst haben.