Psychiatrie statt U-Haft, der Messerstecher von Grafing wird einstweilig in einer geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik untergebracht. Nachdem ein Sachverständiger eine psychische Erkrankung attestiert hatte, ordnete der Ermittlungsrichter die Unterbringung an anstelle der Untersuchungshaft.
Es liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder im Zustand verminderter Schuldfähigkeit ausgeübt wurde. Wie berichtet, war der 27-jährige offenbar Tage vor der Tat aus einer anderen psychiatrischen Anstalt geflohen. In einer Pressemitteilung widerspricht das Landeskriminalamt unterdessen vehement Gerüchte, dass der 27-jährigen einen Migrationshintergrund habe. Dies sei nicht der Fall, so das LKA. Auch Beweismittel, dass es sich um eine religiös motivierte Tat handelte, wurden nicht gefunden. Die drei verletzten Opfer der gestrigen Messerattacke befinden sich in einem stabilen Zustand.