Nach der tödlichen Attacke eines großen Hundes auf einen kleineren in der Innflutmulde am 30. Juni wird für den Angreifer jetzt Maulkorb- und Leinenpflicht gelten. Man habe dem Halter einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen, heißt es seitens des Rosenheimer Ordnungsamtes.
Gegen diesen Bescheid kann er noch Einspruch einlegen, die Frist läuft aber bald ab und noch hat sich der Hundebesitzer nicht bei der Stadt gemeldet. Gegenüber der Polizei hatte er bestritten, dass sein Hund den kleineren in Fetzen gerissen habe. Beim Ordnungsamt und bei der Polizei ist man sich aber sicher, den richtigen Halter ausfindig gemacht zu haben, zumal mit dem gleichen Hund auch ein zweiter Vorfall im Raum steht, der zur Zeit geprüft wird. Sollte der Halter der Maulkorb- und Leinenpflicht nicht nachkommen, droht ihm als letzte Konsequenz die Wegnahme des Hunde