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Puff und Kirche - das verträgt sich nicht

0824 Kirchenpatrozinium-Rossholzen-1005032

Kein Bordell neben der Freikirche, der beantragte Puff im Aicherpark ist wohl Geschichte. Wie es seitens der Stadt Rosenheim auf Anfrage heißt, habe der Anwalt des Antragstellers auf eine Revision verzichtet, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese zugelassen hatte.

Rechtsdezernent Herbert Hoch sagte, damit sei der ursprüngliche Bescheid, die Ablehnung, bestandskräftig. Das Bordell hätte im gleichen Gebäude direkt neben der evangelischen Freikirche Brothaus kommen sollen. Die Stadt hatte zunächst den Antrag abgelehnt, dies war dann aber vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Der Verwaltungsgerichtshof gab schlussendlich der Stadt Recht und kassierte die Entscheidung des untergeordneten Gerichts. Die Ablehnung des Bordells wertet die Stadt Rosenheim als vollen Erfolg. Einerseits, weil der VGH voll und ganz der Argumentation der Stadt entsprochen habe, so Rechtsdezernent Herbert Hoch. Andererseits, weil das Urteil wegweisend für künftige Entscheidungen sei. Die Konsequenz sei dass im Industriegebiet nach dieser Entscheidung keine Bordellnutzung möglich ist. Ein Industriegebiet sei für solches Gewerbe ausgelegt, das tatsächlich Lärm und Schmutz mache. Ein Bordell falle nicht unter diese Kategorie. Zudem lag in diesem Fall auch eine Verletzung des Rücksichtsnahmegebots vor.

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