Elf Appartements des Hotels Hohenaschau sind seit November letzten Jahres mit Asylbewerbern belegt gewesen, damit ist jetzt Schluss. Das Rosenheimer Amtsgericht hat laut OVB einer Unterlassungsklage der anderen Hoteleigentümer Recht gegeben.
Hauptgrund war, dass die Appartements laut einer Nutzungserklärung nur für den Fremdenverkehr genutzt werden dürfen. Das hatte der Angeklagte auch so unterschrieben. Sollte er jetzt erneut Asylbewerber beherbergen, drohen ihm bis zu einer Viertel Million Euro Strafe.