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Landratsamt will in Berufung gehen

Der Streit um die Umweltauflage für das Nußdorfer Asphaltmischwerk soll in die nächste Instanz gehen. Das Landratsam Rosenheim strebt die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an, heißt es in einer Pressemitteilung. Wie berichtet hat das Landratsamt im Juni vergangenen Jahres dem Inn-Asphalt Mischwerk in Nußdorf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt. Eine Auflage darin sah vor, dass kontinuierliche Gesamtkohlenstoff-Messungen durchgeführt werden sollen. Dagegen hat die Nußdorfer Firma erfolgreich geklagt. Die Begründung des Gerichtes war, dass einfache Inspektionen ausreichten. Das Landratsamt hat daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Bis wann das Gericht über den Antrag entscheidet ist nicht bekannt.

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