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Freiheitsstrafe und Freispruch

Amtsgericht Schild

Im Prozeß um den Angriff auf einen Schiedsrichter bei einem Fußballspiel ist das Urteil gefallen. Der 25 jährige Angeklagte wurde freigesprochen, der 37 jährige Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Zusätzlich muss er 15.000 Euro Schmerzengeld zahlen.

 

In den Plädoyers war zuvor für den 25 jährigen Angeklagten sowohl von der Verteidigung, der Nebenklage als auch von der Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert worden. Die Beweisführung habe ergeben, dass er sich auf dem Spielfeldrand oder in der Kabine aufgehalten habe. Für den 37 jährigen Angeklagten hingegen forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Nebenklage zusätzlich ein angemessenes Schmerzensgeld. Beide gehen von zwei heftigen Schlägen ins Gesicht des Schiedsrichters aus, dies bewege sich an der Grenze zur schweren Körperverletzung. Die Verteidigung hingegen forderte eine milde Strafe, der Vorfall sei als Körperverletzung einzustufen. Zudem habe der 35 jährige ein Geständnis abgelegt und er sei ein unbestrafter Familienvater. Der Angeklagte wiederholte in seinem Schlußwort, dass er den Schiedsrichter nur geschubst habe.

 

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