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Vollständiges Geständnis und angemessenes Schmerzensgeldangebot vermißt

Amtsgericht Portal

Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe und das ohne Bewährung. Am Rosenheimer Amtsgericht ist das Urteil gegen den 37 jährigen Angeklagten gefallen, zudem muss er 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 

Das Gericht wertete drei Zeugenaussagen als überzeugend, dass der Angeklagte den Schiedsrichter geschlagen hat. Der 37 jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, dass es keine Bewährung gab lag an seinem Verhalten. Laut Rosenheim 24 habe der Richter ein vollständiges Geständnis sowie ein angemessenes Schmerzensgeldangebot vermisst. Der 25 jährige Angeklagte wurde unterdessen freigesprochen, die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass er entweder in der Kabine oder am Spielfeldrand und nicht an der Tat beteiligt war. Wie berichtet, wurde bei einem Fußballspiel in Rosenheim ein Schiedsrichter so geschlagen, dass er über längere Zeit auf einem Auge blind sein wird.

 

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